Ihr Weg zum Erfolg
Meisterkurse bieten Ihnen nicht nur das nötige Fachwissen und praxisorientierte Kenntnisse, sondern auch die Möglichkeit, von neuen Förderungen und Unterstützungsangeboten zu profitieren. Informieren Sie sich hier über mögliche Kurse, Kosten, Fördermöglichkeiten und die Vorteile, die Ihnen die Handwerkskammer für Ihre berufliche Zukunft bieten kann.
Steigen Sie auf die nächste Karrierestufe und werden Sie Meister*in im Rollladen- und Sonnenschutzhandwerk!
Kommende Meisterkurse

Rollladen- & Sonnenschutztechniker*in Meisterkurs 2025/26
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich als Meister*in im Rollladen- und Sonnenschutzhandwerk weiterzubilden! In diesem Vollzeitkurs (08.09.2025 – 06.02.2026) erlernen Sie alles, was Sie für die Planung, Herstellung und Montage von modernen Rollläden und Sonnenschutzanlagen benötigen. Dazu gehören Fertigungs- und Verbindungstechniken, die Einbindung in Smart-Home-Systeme sowie die Behebung von Fehlern in Antriebs- und Steuerungsanlagen. Der Kurs bereitet Sie bestens auf die Herausforderungen des Handwerks vor und eröffnet Ihnen Möglichkeiten für eine Führungsposition oder die Selbstständigkeit. Voraussetzung: Gesellen- oder Facharbeiterprüfung.
Kursgebühren: 7.450,00 €
Abschluss: Meisterprüfung in Teilen I und II

Rollladen- & Sonnenschutztechniker*in Meisterkurs 2026/27
Der Meisterkurs im Rollladen- und Sonnenschutzhandwerk bietet Ihnen die perfekte Weiterbildung, um Ihre Fähigkeiten in Technik, Präzision und Design auf die nächste Stufe zu heben. In diesem Vollzeitkurs, der von 09/2026 bis 02/2027 dauert, erwerben Sie fundierte Kenntnisse in der Planung, Herstellung und Montage von Rollläden und Sonnenschutzanlagen. Dazu gehören Fertigungs- und Verbindungstechniken, die Einbindung in Smart-Home-Systeme sowie die Behebung von Fehlern in Antriebs- und Steuerungsanlagen. Mit einem Abschluss als Meister*in sind Sie bestens auf Führungspositionen oder eine Selbstständigkeit vorbereitet. Voraussetzung: Gesellen- oder Facharbeiterprüfung.
Kursgebühren: 7.450,00 €
Abschluss: Meisterprüfung in Teilen I und II

Kostenaufstellung Fördermöglichkeiten für Ihren Meisterkurs
Der Prüfling beantragt beim zuständigen Landratsamt oder Stadt (je nach Zuständigkeit) einen sogenannten Aufstiegsbafög. Diese erlässt 80 % des Bafög, ab 2025. Diese Maßnahme ist staatlich.
Der Freistaat Bayern zahlt nach bestandener Prüfung einen Meisterbonus von 3.000 €, somit ergibt sich nach heutigem Kostenstand ein Plus von ca. 300 €.
Die Materialkosten können mit bis zu 4.000 € eingereicht werden, hiervon werden 2.000 € zurück erstattet, wenn keine anderen Vergütungen erteilt werden.
Somit sind die Kosten für die Meisterprüfung - bis auf die anteiligen Materialkosten sowie die Unterkunft - bezahlt!
Wichtige Informationen rund um den Meisterbonus
Was ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Meisterbonus ist vorerst bis zum 31.12.2027 befristet.
Wer erhält den Meisterbonus?
Der Meisterbonus wird ab dem 1. September 2013 (Stichtagsregelung) für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und/oder Ihren Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, erhalten Sie den Bonus durch die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ausbezahlt.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z.B. Fachschule/Kammerprüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Die Begünstigten werden von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz automatisch ermittelt und festgestellt (Stichtage: 30.05. und 31.10.). Sie erhalten ein Datenblatt zur Vorbereitung der Auszahlung, das Sie bitte ausgefüllt innerhalb der angegebenen Frist zurücksenden. Das Datenblatt muss innerhalb von 2 Jahren nach Feststellung des Prüfungsergebnisses bei der Handwerkskammer eingegangen sein.
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Die Auszahlung des Meisterbonus an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr. Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen.
Was muss ich noch beachten?
Zur steuerrechtlichen Behandlung der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Meisterbonus.
Ihre Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz sind:
Frau Höcherl
Tel.: 0941 7965-138
marie-therese.hoecherl@hwkno.deHerr Lang
Tel.: 0941 7965-134
florian.lang@hwkno.de